Whistleblowing

Am 17. Dezember 2023 trat das Gesetz zur Meldung mutmaßlicher Wirtschaftsdelikte in Kraft, um deren Begehung zu verhindern und zu unterbinden. Ziel des Gesetzes, das auf Gemeinschaftsebene entstand, ist es, die Meldung illegaler Handlungen zu fördern und gleichzeitig den Hinweisgeber vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen seitens der gemeldeten Person zu schützen.

Was ist Whistleblowing?

Whistleblowing ist ein Begriff, der sich auf dieder Akt der Meldung oder Offenlegung von Informationen über illegales, unethisches oder unangemessenes Verhalten innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Ein Mitarbeiter, der Whistleblower ist, tut dies möglicherweise, um illegale Aktivitäten, Korruption, Diskriminierung, Regelverstöße oder andere Formen unangemessenen Verhaltens innerhalb des Unternehmens, für das er arbeitet, aufzudecken.

Was ist Whistleblowing?

Meldepflichtige Straftaten Verstöße gegen nationale oder gemeinschaftliche Vorschriften sind, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der öffentlichen Verwaltung oder privater Einrichtungen schaden (z. B. Belästigung am Arbeitsplatz, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten usw.)

Ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Gesetzgebung ausgenommen sind:

Wer kann melden

Folgende Personen können berichten:

So melden Sie: interner Kanal

Rechtswidriges Verhalten kann gemeldet werden durch die von jedem Unternehmen eingerichteten internen Kanäle und die die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der übermittelten Informationen gewährleisten.

Zu diesem Zweck hat Relatech zwei sichere interne Kanäle eingerichtet:

Bericht in schriftlicher Form

Machen Sie Ihren Bericht

Berichterstattung in mündlicher Form

Kontaktieren Sie die Telefonnummer: 02 45449711

Die Verwaltung der internen Kanäle von Relatech wurde dem Aufsichtsgremium von Relatech (Studio Commercialisti Associati ABCF, Via Albricci 8 – Mailand) anvertraut.

So melden Sie: Externer Kanal

Der Hinweisgeber kann alternativ entscheiden, der von ANAC eingerichtete externe Kanal und ist erreichbar unter der Adresse https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowingin den folgenden Fällen:

Sanktionen

Werden keine internen Kanäle eingerichtet, drohen dem Hinweisgeber Vergeltungsmaßnahmen, Verstöße gegen die Vertraulichkeit von Informationen, Behinderung der Berichterstattung usw. Es sind Geldbußen zwischen 10.000 und 50.000 Euro vorgesehen.

Dem Hinweisgeber, der sich der Straftat der Verleumdung oder Beleidigung schuldig macht, droht eine Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 Euro.

Die zuständige Stelle für die Verhängung dieser Sanktionen ist die ANAC.

Siehe das Dokument zum Whistleblowing von Relatech SpA

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